Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
as amended until signature of this agreement
German translation:
in der bei Unterzeichnung [zum Zeitpunkt der Unterzeichnung] dieser Vereinbarung geltenden Fassung
Added to glossary by
Martina Amstutz
Jun 29, 2010 06:53
13 yrs ago
English term
as amended until signature of this agreement
English to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Kontext: Vereinbarung betreffend Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Es wird eine Reihe von Definitionen angeführt. Eine davon lautet wie folgt:
“Financial regulation” means 1605/2002/EC Regulation of 25 June 2002 on the financial regulation applicable to the general budget of the European Communities (OJ L248, 16.9.2002, p. 1), and its implementing regulations, as amended until signature of this Agreement;
Hier mein Übersetzungsvorschlag:
"... und die zugehörigen Durchführungsbestimmungen in der bis zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung geltenden Fassung zu verstehen".
1. Kann man das so sagen?
2. Könnte man nicht auch einfach sagen: "... in der bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung geltenden Fassung"?
Solche Texte sind leider nicht meine Spezialität und ich bin für Hinweise sehr dankar.
“Financial regulation” means 1605/2002/EC Regulation of 25 June 2002 on the financial regulation applicable to the general budget of the European Communities (OJ L248, 16.9.2002, p. 1), and its implementing regulations, as amended until signature of this Agreement;
Hier mein Übersetzungsvorschlag:
"... und die zugehörigen Durchführungsbestimmungen in der bis zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung geltenden Fassung zu verstehen".
1. Kann man das so sagen?
2. Könnte man nicht auch einfach sagen: "... in der bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung geltenden Fassung"?
Solche Texte sind leider nicht meine Spezialität und ich bin für Hinweise sehr dankar.
Proposed translations
(German)
3 +7 | in der bei Unterzeichnung [zum Zeitpunkt der Unterzeichnung] dieser Vereinbarung geltenden Fassung | Steffen Walter |
Proposed translations
+7
19 mins
Selected
in der bei Unterzeichnung [zum Zeitpunkt der Unterzeichnung] dieser Vereinbarung geltenden Fassung
Ich verstehe Konrads Argumentation ehrlich gesagt nicht ganz. Natürlich können sich die Verordnung und die zugehörigen Durchführungsbestimmungen "noch 20mal ändern". Genau dieser Möglichkeit wird aber mit der Formulierungsvariante 2 am besten Rechnung getragen. Die Übersetzung "in der bis zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung geltenden Fassung" könnte dagegen dahingehend missverstanden werden (zugegebenermaßen etwas spitzfindig), dass die Fassung nur bis zur Unterzeichnung gilt (im Sinne eines Ausschlusses des eigentlichen Zeitpunktes der Unterzeichnung).
Peer comment(s):
agree |
Konrad Schultz
: ich dachte an Vorabanwendungen bis zur Unterzeichnung. War wohl Mißverständnis meinerseits. „jeweils“ gehört aber rein, weil mehrere Bestimmungen je ihre eigene Fassung haben.
14 mins
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... dann eben "in der jeweiligen, bei Unterzeichnung [zum Zeitpunkt der Unterzeichnung] dieser Vereinbarung geltenden Fassung".
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agree |
Thayenga
19 mins
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agree |
Kristin Sobania (X)
: mein obiges *mit Konrad* bezieht sich auch nur auf das *jeweils* ;-)// Grazie! - hier unten stimme ich Deiner Meinung bezügl. Konrads obiger Argumentation zu ;-)
28 mins
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Hatte ich auch genau so verstanden ;-)
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agree |
LegalTrans D
1 hr
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agree |
Katja Schoone
5 hrs
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agree |
SelecTra
10 hrs
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agree |
Rolf Keiser
1 day 1 hr
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4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Herzlichen Dank."
Discussion
"Dieses Themenblatt hat für die Europäische Kommission keinerlei Rechtsverbindlichkeit; es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Auslegung des Vertragstexts dar." Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Zugegebenermassen wird (auch vor allem in Deutschland) Durchführungsverordnung verwendet ;0)
"Grundverordnung, Durchführungsverordnung und delegierte Verordnung
Die Gemeinschaftsorgane ihrerseits können auch Durchführungsmaßnahmen erlassen, die sogenannten Durchführungsverordnungen. Diese Art von Verordnung wird im EG-Vertrag nicht erwähnt, die Rechtsprechung hat ihre Existenz jedoch bestätigt. Es handelt sich um Rechtsakte, deren Geltung von ihrer Übereinstimmung mit der "Grundverordnung" abhängt. Während die Grundverordnung wesentliche Bestimmungen enthält, regelt die Durchführungsverordnung die technischen Einzelheiten."
"Ausführungsordnung" ist m. E. ein vorwiegend in der Schweiz verwendeter Terminus.