Glossary entry

English term or phrase:

as amended until signature of this agreement

German translation:

in der bei Unterzeichnung [zum Zeitpunkt der Unterzeichnung] dieser Vereinbarung geltenden Fassung

Added to glossary by Martina Amstutz
Jun 29, 2010 06:53
13 yrs ago
English term

as amended until signature of this agreement

English to German Law/Patents Law: Contract(s)
Kontext: Vereinbarung betreffend Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Es wird eine Reihe von Definitionen angeführt. Eine davon lautet wie folgt:

“Financial regulation” means 1605/2002/EC Regulation of 25 June 2002 on the financial regulation applicable to the general budget of the European Communities (OJ L248, 16.9.2002, p. 1), and its implementing regulations, as amended until signature of this Agreement;

Hier mein Übersetzungsvorschlag:
"... und die zugehörigen Durchführungsbestimmungen in der bis zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung geltenden Fassung zu verstehen".

1. Kann man das so sagen?
2. Könnte man nicht auch einfach sagen: "... in der bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung geltenden Fassung"?

Solche Texte sind leider nicht meine Spezialität und ich bin für Hinweise sehr dankar.

Discussion

Hans G. Liepert Jun 29, 2010:
@ Steffen dann muss ich notgedrungen den Abspann Deines Links zitieren:
"Dieses Themenblatt hat für die Europäische Kommission keinerlei Rechtsverbindlichkeit; es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Auslegung des Vertragstexts dar." Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Steffen Walter Jun 29, 2010:
@ Hans - mit Nichten oder mit Neffen ;-? Deinen Verweis auf IATE hatte ich schon registriert, nur fließen dort auch ebenso viele schlechte wie gute Übersetzungen ein... (Davon abgesehen: Auf die Ebene "Glaube, Liebe, Hoffnung" wollte ich mich hier eigentlich nicht begeben ;-))
Hans G. Liepert Jun 29, 2010:
@Steffen, mitnichten Ich beziehe mich auf die IATE-Terminologie (http://iate.europa.eu/iatediff/about_IATE.html), die keinesfalls Schweizer Begriffe verbreitet. Vielleicht glaubst Du aber Deinem Justizministerium: http://bundesrecht.juris.de/eupat_bkao/index.html
Zugegebenermassen wird (auch vor allem in Deutschland) Durchführungsverordnung verwendet ;0)
Steffen Walter Jun 29, 2010:
Widerspruch, Hans "Durchführungsverordnungen" ist schon korrekt, siehe z. B. http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs...
"Grundverordnung, Durchführungsverordnung und delegierte Verordnung

Die Gemeinschaftsorgane ihrerseits können auch Durchführungsmaßnahmen erlassen, die sogenannten Durchführungsverordnungen. Diese Art von Verordnung wird im EG-Vertrag nicht erwähnt, die Rechtsprechung hat ihre Existenz jedoch bestätigt. Es handelt sich um Rechtsakte, deren Geltung von ihrer Übereinstimmung mit der "Grundverordnung" abhängt. Während die Grundverordnung wesentliche Bestimmungen enthält, regelt die Durchführungsverordnung die technischen Einzelheiten."

"Ausführungsordnung" ist m. E. ein vorwiegend in der Schweiz verwendeter Terminus.
Kristin Sobania (X) Jun 29, 2010:
der erste Vorschlag geht nicht und beim 2. (mit Konrad) fehlt ein *jeweils* .... in der jeweils bei Unterzeichnung geltenden Fassung..... (und mit Hans)
Hans G. Liepert Jun 29, 2010:
Implementing regulations sind in Eurospeak "Ausführungsordnungen" vgl IATE im Internet
Konrad Schultz Jun 29, 2010:
fehlt was …Unterzeichnung KANN SICH DAS noch…
Konrad Schultz Jun 29, 2010:
Das zweite geht nicht Bis zur Unterzeichnung noch 20mal ändern. Was bei der Unterzeichnung gelten wird, weiß doch keiner. Bei der ersten Formulienung könnte entsprechend ein „jeweils“ rein.

Proposed translations

+7
19 mins
Selected

in der bei Unterzeichnung [zum Zeitpunkt der Unterzeichnung] dieser Vereinbarung geltenden Fassung

Ich verstehe Konrads Argumentation ehrlich gesagt nicht ganz. Natürlich können sich die Verordnung und die zugehörigen Durchführungsbestimmungen "noch 20mal ändern". Genau dieser Möglichkeit wird aber mit der Formulierungsvariante 2 am besten Rechnung getragen. Die Übersetzung "in der bis zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung geltenden Fassung" könnte dagegen dahingehend missverstanden werden (zugegebenermaßen etwas spitzfindig), dass die Fassung nur bis zur Unterzeichnung gilt (im Sinne eines Ausschlusses des eigentlichen Zeitpunktes der Unterzeichnung).
Peer comment(s):

agree Konrad Schultz : ich dachte an Vorabanwendungen bis zur Unterzeichnung. War wohl Mißverständnis meinerseits. „jeweils“ gehört aber rein, weil mehrere Bestimmungen je ihre eigene Fassung haben.
14 mins
... dann eben "in der jeweiligen, bei Unterzeichnung [zum Zeitpunkt der Unterzeichnung] dieser Vereinbarung geltenden Fassung".
agree Thayenga
19 mins
agree Kristin Sobania (X) : mein obiges *mit Konrad* bezieht sich auch nur auf das *jeweils* ;-)// Grazie! - hier unten stimme ich Deiner Meinung bezügl. Konrads obiger Argumentation zu ;-)
28 mins
Hatte ich auch genau so verstanden ;-)
agree LegalTrans D
1 hr
agree Katja Schoone
5 hrs
agree SelecTra
10 hrs
agree Rolf Keiser
1 day 1 hr
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Herzlichen Dank."
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