May 8, 2011 19:42
13 yrs ago
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German term
Beweissatz (Swiss)
German to English
Law/Patents
Law: Contract(s)
This word is mentioned several times in a swiss court decision. I have the feeling it corresponds to the standard German term "Anlage", which I usually translate as "Exhibit". Could somebody please confirm this, or offer another translation.
TIA
Here is more context
Zusammenfassend bleibt unklar, wer was bei der Bekflagten entschieden hat. Der Nachweis jedenfalls, dass der Kläger bis und mit der letzten Lohnzahung im Monat 20xx für sämtliche seiner Lohnzahlungen verantwortlich gewesen sei (Beweissatz xx) ist ebenso wenig erbracht, wie der Nachweis, dass der Kläger während seiner gesamten Anstellungsdauer für die korrekte Buchung aller Geldeingänge und -ausgänge bei der Beklagten verantwortlich war (Beweissatz xy)
TIA
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Zusammenfassend bleibt unklar, wer was bei der Bekflagten entschieden hat. Der Nachweis jedenfalls, dass der Kläger bis und mit der letzten Lohnzahung im Monat 20xx für sämtliche seiner Lohnzahlungen verantwortlich gewesen sei (Beweissatz xx) ist ebenso wenig erbracht, wie der Nachweis, dass der Kläger während seiner gesamten Anstellungsdauer für die korrekte Buchung aller Geldeingänge und -ausgänge bei der Beklagten verantwortlich war (Beweissatz xy)
Proposed translations
(English)
3 +1 | ultimate fact | Elena Blizhenskaya |
3 | Exhibit | D-E Translator |
Proposed translations
+1
12 hrs
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "4 points to you sir and thank you to Tom Thumb, because it was UK English I was looking for"
1 day 3 hrs
Exhibit
I would have to agree with you John that it is an ‘exhibit’. 'Das Beweisstück' is an exhibit, however in the context of the paragraph it would make most sense for 'Beweissatz' to be an exhibit as 'Nachweis' is also reference to the evidence at hand.
Reference comments
16 mins
Reference:
Actually probably not
see http://so.clex.ch/frontend/versions/1177/pdf_file
where it seems that Beweissatz is the argument put forward to justify the action, the statement of the facts supporting the plaintiff's, or the defendant's point of view.
where it seems that Beweissatz is the argument put forward to justify the action, the statement of the facts supporting the plaintiff's, or the defendant's point of view.
1 hr
Reference:
object of proof
Peer comments on this reference comment:
disagree |
AllegroTrans
: not a term used in practice and your ref. does nothing to show this
2 hrs
|
3 hrs
Reference:
Definition
Beweissatz (Beweisthema), im Zivilprozeß der Gegenstand des Beweises. Als solcher können nur Tatsachen in Betracht kommen; die streitigen Ansprüche können nicht unmittelbar bewiesen werden, sondern ergeben sich aus den Tatsachen, anderen Bestehen die Rechts ordnung sie knüpft. Eine Tatsache ist an sich auch das Bestehen eines Rechtssatzes. Weil das Gericht verpflichtet ist, das geltende Recht zu kennen (jura novit curia), bilden aber Rechtssätze regelmäßig nicht einen Gegenstand des Beweises. Nur fremde Rechte, Gewohnheitsrechte und Statuten können einen B. bilden (Zivilprozeßordnung, § 293). Die zu beweisenden Tatsachen können äußere, der Sinnenwelt angehörige oder innere, d. h. Seelenvorgänge, wie guter und böser Glaube, Absicht, Zweck und Irrtum, sein. Es dürfen aber nur für die Entscheidung erhebliche Tatsachen zum Gegenstande des Beweises gemacht werden. Den B. bilden endlich nur ungewisse Tatsachen. Daher scheiden aus dem B. aus die bei Gericht offenkundigen, ferner im Zivilprozeß auch die vom Gegner zugestandenen Tatsachen, die eines Beweises nicht bedürfen. (Vgl. § 288 und 297 der Zivilprozeßordnung, ferner Geständnis und Notorisch.) Im Strafprozeß dagegen fehlt dem Geständnis diese Kraft. Es kommt hier nur als Vermutung (sogen. Indiz) in Betracht.
http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Beweissatz
http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Beweissatz
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