May 22, 2020 15:22
3 yrs ago
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French term

date des effets du divorce

French to German Law/Patents Law (general)
Vorsicht, hier geht es nicht um die Rechtskraft des Scheidungsurteils, sondern darum, dass die Folgen (oder Nebenfolgen) der Scheidung, schon ab der Trennung wirksam werden ...
Vgl. art. 262-1 code civil letzter Absatz
https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?idArticl...
Ich habe im Deutschen nichts Entsprechendes gefunden. Weiß jemand was ?

Discussion

Wolfgang HULLMANN May 26, 2020:
@ Schtroumpf Ja, in diesem Falle ist das mit der Rechtskraft richtig angemerkt. Urteil hat den Nachteil, dass man aus dtsch. Warte an etw. länger zurückliegende Entscheidung denken könnte. Und da jetzt "Beschluss" der geltende Terminus ist, würde ich ihn verwenden. "Urteil" könnte man sagen, wenn dem Leser klar ist, dass es um Frankr. geht u. damit nicht um dtsch. Recht.

Ich wäre mit "Rückwirkung" weiterhin zufrieden. "Stichtag" ist an sich OK, mein Einschränkung hab ich in den Kommentar zur Antwort gesetzt.

Zur "Wirksamkeit des Urteils": findet man auch. Wenn Du die Rückwirkung nicht willst, wäre denkbar: Gemäß der Entscheidung der Eheleute werden die finanziellen Scheidungsfolgen gemäß Art. 262-1 rückwirkend zum Datum/Stichtag der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft wirksam." oder Ähnliches.

Vllt. erfahren wir den wirklichen Satz von Rita Utt ja doch noch...
Schtroumpf May 25, 2020:
Keine Rechtskraft Hallo Wolfgang, ja, schwierige Frage, und dass es hier nicht um die Rechtskraft geht, hat Rita ja schon in der Frage festgestellt. Ich könnte mich daher auch eher mit dem "Wirksamwerden" anfreunden. Was schlägst du denn nach deiner Eingabe von heute nacht vor - bleibst du bei Rückwirkung des Scheidungsurteils auf das Datum?
Vielleicht kann Rita uns doch noch einen ganzen (Ab-)Satz angeben. Ich vermute, dass ich mich hier mit so etwas wie dem "im Urteil festgesetzten Stichtag für die Scheidungsfolgen" beholfen hätte.
À propos Urteil/Beschluss sehe ich kein Problem, ein "jugement" de divorce als Scheidungsurteil zu übersetzen, auch wenn Beschluss genauso passen würde.
Wolfgang HULLMANN May 25, 2020:
@ Stroumpf / Doris Wolf Leider mag ich Schtroumpfs Zustimmung nicht recht teilen:
"Inktraftreten" bezieht sich auf Gesetze, Verträge, eine Charta, aber nicht auf Urteile. Letztere "erwachsen in Rechtskraft". Des Weiteren erhalten beide Ex-Eheleute nach Ablauf der Frist, die ihnen für die Einlegung von Rechtsmitteln zur Verfügung stehen (vier Wochen), den sog. "Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk" (bei Scheidungen ergeht in D'land ein "Beschluss" u. nicht mehr ein "Urteil"). Früher sprach man auch bei Scheidungen von "Urteil", seit der Reform von vor ca. 10 Jahren nicht mehr. Diese Änderung war, wenn ich mich richtig erinnere, eher psychologischer Natur. Man wird eben nicht mehr "verurteilt", sondern hat nur einen "Beschluss" zu tragen.

Also zs-fassend:
- Hier: nicht *Urteil*, sondern "Beschluss"
- nicht *wirksam*, sondern "rechtskräftig" (s.u.)
- nicht *Inkrafttreten*, sondern "Erlangung der Rechtskraft"

§ 705 ZPO
Formelle Rechtskraft
1Die Rechtskraft der Urteile tritt vor Ablauf der für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs bestimmten Frist nicht ein. 2Der Eintritt der Rechtskraft wird durch rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels oder des Einspruchs gehemmt.
Schtroumpf May 23, 2020:
Ja So finde ich das sogar noch eingängiger formuliert, Doris!
Doris Wolf May 22, 2020:
Ich finde den Vorschlag von Wolfgang Hullmann gut. Ich würde es wahrscheinlich so formulieren: Datum des rückwirkenden Inkrafttretens (Wirksamwerdens) des Scheidungsurteils

Proposed translations

+1
1 hr
Selected

Rückwirkung des Scheidungsurteils auf das Datum

Wenn man die Frage von Rita Utt sowie den von ihr angegebenen "Article" liest, ist klar - wie Ute auch schon selber in Ihre Frage richtig anmerkt -, dass es eben *nicht* um *Wirksamwerden des Urteils* oder dessen *Datum* gehen kann. Das Urteil kann man nicht zurückverlegen, dessen Wirkung allerdings schon, allerdings natürlich erst ab dessen Wirksamwerden. Es geht also vielmehr um die "Rückwärtsverlegung" der Urteils*wirkung* auf einen Zeitpunkt, der *vor* der verkündeten Scheidung liegt. Insofern wäre *(Datum des) Wirksamwerden(s)* des Urteils schon ein contresens.

So lautet der letzte Satz von Article 262-1:

" A la demande de l'un des époux, le juge peut fixer les effets du jugement à la date à laquelle ils ont cessé de cohabiter et de collaborer. ... "

Also hat das Scheidungsurteil retroaktive Wirkung hin zu dem Zeitpunkt der Trennung von Tisch und Bett und ist insofern logischerweise dem Scheidugnsurteil *vorgelagert*, als erst in diesem die Folgen aus der ausgesprochenen Scheidung festgesetzt werden, die dann in die Vergangenheit hinein wirken sollen.

Beispiele:

"Wegen der Rückwirkung des Urteils des Amtsgerichts Bad Urach vom 26.07.2006 lebte die Klägerin aber aus heutiger Sicht bereits zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nicht mit einer deutschen Familienangehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft mit der Folge, dass sie keinen Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AuslG genießt, der ihrer Ausweisung entgegen stehen könnte."

Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWR...


Das " --- à la date " würde ich mit der dtsch. Präposition "auf" anschließen:

"Denn das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Bad Urach vom 26.07.2006 im erfolgreichen Vaterschaftsanfechtungsprozess gestaltete – ebenso wie eine rückwirkende Gesetzesänderung - die bislang bestehende Rechtslage rückwirkend um: Zum einen hob es das bisherige Vater-Kind-Verhältnis zwischen ... ... und ... mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt von ... am 13.10.2001 auf ()... .

Quelle: op.cit.

@ Rita Utt: Bitte immer einen Satz zitieren, da, wie man hier sieht, einzelne, zs-hangslose Begriffe od. Wörter erfahrungsgemäß zu Missverständnissen führen u. damit letztlich dem Fragesteller eigentlich schaden.

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Note added at 3 jours 21 heures (2020-05-26 12:38:30 GMT)
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Es geht um die " conséquences pécuniaires " aus der Scheidung. (L’article 262-1, al. 5 prévoit que « à la demande de l’un des époux, le juge peut fixer les effets du jugement à la date à laquelle ils ont cessé de cohabiter et de collaborer. Cette demande ne peut être formée qu’à l’occasion de l’action en divorce. » - https://aurelienbamde.com/2018/05/19/la-date-des-effets-du-d...
Nebenbei: die "Scheidungsfolgesachen" gehen über diese im Frz. angesprochenen " effets " hinaus. ("Scheidungsfolgesachen sind z.B. Regelungen zum Unterhalt, zum Sorgerecht und zum Versorgungsausgleich. Besteht insoweit ein Streit oder weiterer Regelungsbedarf, sind die Zivilgerichte zuständig." - https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/anerkennung_ausl... .
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

"- La cessation de la cohabitation des époux
- La cessation de la collaboration entre les époux"
(op.cit)

kann Folgendes gemacht werden:

"L’article 262-1, al. 5 prévoit que « à la demande de l’un des époux, le juge peut fixer les effets du jugement à la date à laquelle ils ont cessé de cohabiter et de collaborer. Cette demande ne peut être formée qu’à l’occasion de l’action en divorce. »

Il ressort de cette disposition que sur demande des époux, il peut être procédé à un report de la date des effets du divorce antérieurement à l’ordonnance de non-conciliation."
(op. cit.)

Der Cours de cassation hat entschieden:

" ...que, dès lors, si, selon l’alinéa deux du même texte, le juge peut, à la demande de l’un d’eux, fixer les effets du jugement à la date à laquelle ils ont cessé de cohabiter et de collaborer, cette date ne peut qu’être antérieure à celle de l’ordonnance de non-conciliation » (Cass. 1ère civ., 18 mai 2011)."
(op. cit.)

Was kann also dieses Datum sein? "En pratique, la date retenue correspondra au jour de la séparation effective des époux." (op.cit.)

Es geht also um eine "Rückverlegung des geldlichen Scheidungsfolgen": "Il ressort de cette disposition [Anm.: = L’article 262-1, al. 5] que sur demande des époux, il peut être procédé à un report de la date des effets du divorce antérieurement à l’ordonnance de non-conciliation."

Hieraus schließe ich, dass es um eine "Rückwirkung" geht. Bei einer Scheidung - zugegebenermaßen in einem anderen Zusammenhang - wird auch von "rückwirkend" gesprochen: "Mit der Anerkennung der ausländischen Ehescheidung gilt die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich rückwirkend auf den Zeitpunkt der ausländischen Lösung des Ehebandes als geschieden."
(https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/anerkennung_ausl...

Oder hier: "Scheidung: rückwirkende Aufteilung der Steuerschuld möglich. Nach einer Scheidung kann jeder der Ex-Ehepartner nachträglich eine Aufteilung der Steuerschuld beantragen, solange diese noch nicht beglichen ist. Die Zustimmung des anderen ist nicht notwendig."
(https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen...

Oder hier: "Heutzutage kann die Ehe in speziellen Fällen aufgehoben werden. Die Aufhebung der Ehe entfaltet jedoch keine Rückwirkung in die Vergangenheit. Die Aufhebung ist umgangssprachlich nach wie vor als „Annullierung“ geläufig."
"https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/...
Peer comment(s):

agree Doris Wolf : Ja, das ist einleuchtend.
9 mins
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Siehe auch Diskussion. "
5 mins

Datum des Wirksamwerdens der Scheidung

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28 mins

Wirksamkeitsdatum der Scheidung

-
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2 days 20 hrs

Stichtag für die Scheidungsfolgen

Wie im DB angemerkt, ohne Kenntnis des konkreten Satzes.

"Durch den Scheidungsantrag fallen wichtige Stichtage:

Zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags werden Zugewinnausgleichsansprüche berechnet, welche aus dem gesetzlichen Güterstand erwachsen.

Außerdem wird der Stichtag für den Versorgungsausgleich gesetzt. Das bedeutet, dass die wechselseitigen Rentenanwartschaften bis zu diesem Stichtag (gerundet in ganzen Monaten) ermittelt und – bezogen auf die Ehezeit – wechselseitig ausgeglichen werden."

"Absatz 1 regelt, was Endvermögen ist: das Vermögen, das einem Ehegatten abzüglich der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstandes bzw. an dem Stichtag nach Artikel 13 gehört, auch wenn sie das Aktivvermögen übersteigen."
bzw. FR:
"Le premier paragraphe définit ce qu’est le patrimoine final: l’ensemble des biens détenus par un époux à la dissolution durégime ou à la date d’effet prévue à l’article 13, sous déductiondes dettes, y compris lorsque le solde est négatif."
Peer comment(s):

neutral Wolfgang HULLMANN : Eigentl gute Idee; einziger Nachteil bei Stichtag: der kann auch in d. Zukunft liegen, während es im Frz. (s. meine "Note" unten) immer um ein date antérieure geht. Es muss also noch etw. mit "rück...", "vorher", "vorgelagert" usw. hinzukommen.
1 day 30 mins
Danke! Das ist Teamwork :-)
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