Apr 30, 2021 12:46
3 yrs ago
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French term

Bezug: soit par... soit par

French to German Law/Patents Law: Contract(s)
Es handelt sich um eine Unternehmenssatzung:

Les délibérations de l'assemblée générale sont constatées par des procès-verbaux établis sur un registre spécial tenu au siège social, coté et paraphé dans la forme ordinaire, soit par un juge du Tribunal de commerce ou d'isntance, soit par le maire ou un adjoint au maire de la commune du siège de la société.

Ich weiß nicht, was genau jetzt der Richter oder Bürgermeister tun, worauf sich dieser Satzteil bezieht.

Heißt es:
1. établis soit par un juge... soit par le maire
2. cotés et paraphé soit par un juge... soit par le maire
3. un registre tenu au siège soit par un juge... soit par le maire
Proposed translations (German)
4 entweder ... oder

Discussion

Emmanuella Apr 30, 2021:
Johannes , bravo mais nous avons déjà répondu ...
Johannes Gleim Apr 30, 2021:
@ Julia In Deutschland dürfen Bürgermeister zwar Trauungen vornehmen, aber m.W. keine Handelsregistereinträge. Ob das in Frankreich anders ist, ist mir nicht bekannt.
Eli Meyer Apr 30, 2021:
Denke auch, dass das Nummerieren und Abzeichnen (2) hier die entscheidenden Handlungen sind. Siehe https://www.service-public.fr/professionnels-entreprises/vos...
Emmanuella Apr 30, 2021:
Tout à fait d'accord avec Steffen. Le juge ou le maire apposent leur paraphe
Steffen Walter Apr 30, 2021:
Ich tippe ganz stark ... ... auf Punkt 2, denn der Richter oder der Bürgermeister führen ja höchstwahrscheinlich nicht selbst das Register (und archivieren auch nicht selbst die Dokumente).

Proposed translations

2 hrs
Selected

entweder ... oder

Wo ist das Problem? Für die Übersetzung ist es nicht wichtig, zu wissen, ob Richter und Bürgermeister nur paraphieren oder auch registrieren oder letzteres durch Mitarbeiter erledigen lassen. Durch das Paraphieren bestätigen sie die korrekte Eintragung. "Bürgermeister" und "Richter" sind hier als Institutionen zu verstehen, also als "Bürgermeisteramt" und "Gericht".

Aktiengesetz
§ 130
Niederschrift
(1) Jeder Beschluß der Hauptversammlung ist durch eine über die Verhandlung notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden.
:
(5) Unverzüglich nach der Versammlung hat der Vorstand eine öffentlich beglaubigte, im Falle des Absatzes 1 Satz 3 eine vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats unterzeichnete Abschrift der Niederschrift und ihrer Anlagen zum Handelsregister einzureichen.
https://dejure.org/gesetze/AktG/130.html
(keine weitere Detaillierung)

1.) börsennotierte Aktiengesellschaft
Gemäß § 130 Abs. 1 AktG sind die Niederschriften über Sitzungen der Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft durch den Notar zu protokollieren und Beschlüsse der Hauptversammlung zu beurkunden. Dasselbe gilt für das Verlangen einer Minderheit gem. § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG sowie nach §§ 137, 147 Abs. 1 AktG. Bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften gilt dies nur für Beschlüsse, die nach dem Gesetz eine Mehrheit von mindestens drei viertel der Stimmen erfordern.
:
2.) nicht börsennotierte Aktiengesellschaft
Bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften erfolgt die Unterzeichnung des Protokolls der Sitzung der Hauptversammlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, vgl. § 130 Abs. 1 Satz 3 AktG. Gemäß § 130 Abs. 5 AktG ist auch das vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats unterzeichnete Protokoll durch den Vorstand unverzüglich zum Handelsregister einzureichen.
https://www.schrick.org/de/gesellschaftsrecht-0
(dito)

Auch hier nicht mehr zur Frage, abgesehen von den Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapiergesetz.
https://www.goingpublic.de/hv-magazin/folgepflichten-im-ansc...

Ich habe noch weitere Links zu "Hauptversammlungsprotokoll" "Handelsregister" gelesen, aber nicht keine Einzelheiten zum Registrieren gefunden. Setzt man statt "Handelsregister" den "Bürgermeister" ein, so stößt man nur auf Hauptversammlungen von Gebietskörperschaften und Vereinen, es sei denn, ein Bürgermeister hat eine Funktion im Aufsichtsrat, Vorstand oder als Aktionär, oder arbeitet mit der AG zusammen. Dass deutsche Bürgermeister Hauptversammlungsprotokolle paraphieren, ist mir nicht bekannt.

Im Kontext:

Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden in einem Protokoll festgehalten, das in einem besonderen Register am Sitz der Gesellschaft vermerkt und in der üblichen Form paraphiert wird, entweder von einem Richter des Handelsgerichts oder vom amtierenden oder stellvertretenden Bürgermeister dieser Gemeinde.
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