GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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16:43 Nov 25, 2022 |
Polish to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) | |||||||
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| Selected response from: Piotr Hasny Poland Local time: 04:28 | ||||||
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3 | vermögensrechtliche und nicht vermögensrechtliche Verpflichtungen |
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vermögensrechtliche und nicht vermögensrechtliche Verpflichtungen Explanation: Der Bevollmächtigte ist befugt, die Gesellschaft in allen Angelegenheiten zu vertreten, die mit den Geschäften der Gesellschaft zusammenhängen, einschließlich der Übernahme von vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Verpflichtungen. Przykład: (1) Soweit sich in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit der Geschäftswert aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt und er auch sonst nicht feststeht, ist er nach billigem Ermessen zu bestimmen. (2) Soweit sich in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit der Geschäftswert aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt, ist er unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Beteiligten, nach billigem Ermessen zu bestimmen, jedoch nicht über 1 Million Euro. https://dejure.org/gesetze/GNotKG/36.html |
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